Mitwirkungsangebote

Die Elternversammlung

Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates. Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, der in Absprache mit dem Vorstand und der Leitung die Elternversammlung vorbereitet und leitet.

Der Elternbeirat

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Er ist über wesentliche personelle Veränderungen bei den pädagogisch tätigen Kräften zu informieren. Gestaltungshinweise des Elternbeirates hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.
In der Kindertagesstätte Rumpelstilzchen wählen die Eltern jeder Gruppe der Einrichtung aus ihrer Mitte ein Mitglied und ein Ersatzmitglied.

Der Rat der Tageseinrichtung

Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht zu gleichen Anteilen aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung, die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung, sowie die Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung über die Aufnahme der Kinder an den Träger.

Elterndienste

Die Eltern übernehmen eine Reihe von Aufgaben und Diensten, durch die sie aktiv zum Gelingen der Arbeit in der Einrichtung beitragen. Pro Kind haben wir 17 Stunden im Jahr (bei zwei und mehr Kinder 26 Stunden im Jahr) für die Elterndienste veranschlagt. Von diesen 17 Stunden sind 14 bzw. 23 Stunden fest in einer Arbeitsgruppe (Einkaufen, Wäsche waschen, Gartenpflege, Reparaturdienst, Reinigung) zu erbringen. Die drei Sonderstunden können im Rahmen von besonderen Anlässen wie z. B. Standbetreuung auf dem Sommerfest oder beim Tag der offenen Tür oder an verschiedenen Aktionstagen abgeleistet werden.

Festausschuss

Für die Eltern, die unsere Arbeit bei Festen und Feiern unterstützen möchten, gibt es eine Gruppe von sechs bis acht Eltern und zwei pädagogischen Fachkräften, die gemeinsam über die Gestaltung von Festen und Feiern beraten. Hier haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Wünsche, Ideen und ihre Kreativität einzubringen.
Gleichzeitig ist es Aufgabe der Eltern des Festausschusses, die Mitarbeit der übrigen Eltern anzuregen.

Feste und Feiern

In unserer Einrichtung haben unsere Kinder und Familien eine Vielzahl von Möglichkeiten, miteinander zu feiern sowie Traditionen zu pflegen und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken. Dazu zählen jährlich wiederkehrende Feste wie zum Beispiel Sommerfest, Mitgliederfest und St. Martin.

Die Feste mit religiösem Ursprung werden auch bei uns gefeiert, jedoch ohne den Anspruch auf Vermittlung der religiösen Inhalte und Hintergründe. Wir legen großen Wert auf Meinungs- und Glaubensfreiheit der Kinder und Erwachsenen, d. h., dass diese sich, je nach Situation oder Anlass, ihrem Glauben entsprechend äußern können.

Nutzung der Räumlichkeiten durch die Eltern

Um unseren Eltern und Familien untereinander weitere Kontakte und Gesprächsmöglichkeiten zu bieten, unterstützen wir sie dadurch, dass wir ihnen für ihre Aktivitäten die Räumlichkeiten unserer Einrichtung zur Verfügung stellen. So organisieren unsere Eltern in eigener Regie Zusammenkünfte wie Elternstammtisch, Elternkaffee aber auch Worksshops, Aerobic- und Theatergruppen etc.